Hildering Packaging

Der Spezialist für Weißblechverpackungen

UN-Zulassung
Ringdose mit UN-Zulassung

UN-Liquids Zulassung für Flüssigkeiten

Seit Einführung der UN-Gesetzgebung für den Transport gefährlicher Stoffe werden Pails überwiegend mit einer UN-Liquids Zulassung angeboten. Die UN-Liquids Zulassung regelt den Transport von gefährlichen Stoffen ab einer bestimmten Viskosität über Straße, Schiene, Luft und Wasser. Verpackungen aus Metall genügen als einzige den Ansprüchen der UN-Liquids Zulassung. Verpackungen mit abnehmbarem Deckel und UN-Liquids Zulassung sind ausschliesslich als Blechverpackung erhältlich.

UN-Solids Zulassung für Feststoffe

Für Blechverpackungen von 5 - 25 Liter existiert auch noch eine S-Zulassung. Verpackungen mit dieser Zulassung können verwendet werden zum Abfüllen hochvisköser Stoffe (Viskosität > 200 mm2/s bei 23°C), für Feststoffe oder als Innenverpackung. Die Verpackung wird mit Deckel und Spannring geschlossen.

UN-X Zulassung

Die meisten gefährlichen Füllgüter fallen unter die Verpackungsgruppe 2. Eine kleine Gruppe fällt durch ihre spezifischen Eigenschaften allerding unter die Verpackungsgruppe 1. Durch die höheren Ansprüche haben Verpackungen dieser Gruppe eine höhere Wandstärke als normale Pails. Pails der Verpackungsgruppe 1 können wir mit oder ohne Innenlackierung in diversen Größen liefern.

Erklärung der UN-Zulassung

UN/3A1/Y1.2/150/10/NL
UN/3A1/Y1.2/150/10/NL

Welche Zulassung die Verpackung haben muß - RID/ADR oder UN - hängt ab von den (Gefahr-)Eigenschaften des Füllgutes und der Transportart. Diese Informationen sind im Datensicherheitsblatt, das beim abzufüllenden Produkt geliefert wird, unter Punkt "Transportinformation" angegeben. Mit Hilfe dieser Information können wir die Verpackung mit zutreffenden Zulassung liefern.

Folgendes Beispiel zeigt eine UN-Zulassung:

UN/1A2/Y1.4/100/00/NL
1A2 1 = Faß (z.B. 3 bedeutet Kanister)
A = Stahl
2 = mit abnehmbarem Deckel
Dieses Beispiel entspricht einem stählernen Faß oder Pail mit abnehmbarem Deckel.
Y1.4 Y = geeignet für Verpackungsgruppe II + III
Verpackungsgruppe I - sehr gefährliche Stoffe (X-Zulassung = Deckel nicht abnehmbar)
Verpackungsgruppe II - gefährliche Stoffe (X und Y-Zulassung)
Verpackungsgruppe III - (X,Y und Z-Zulassung)
1.4 = Maximale spezifisches Gewicht des Füllgutes (kg pro Liter)
150Hydraulischer Testdruck in kpa (100 kpa = 1 bar)
10Jahr der Herstellung (2010)
NLLand der Herstellung
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